Bildung & Teilhabe
Wer hat Anspruch?
Wenn Eltern oder Kinder
leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder
Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) beziehen,
dann haben die Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Hinweis:
ALG II- und Sozialgeldempfänger sind dem Jobcenter untergeordnet
Sozialhilfe-, Wohngeld-, und Kinderzuschlagsempfänger sowie Leistungsempfänger nach AsylbLG finden ihre Ansprechpartner für Leistungen aus BuT auch im Jobcenter
Wer sind die Ansprechpartner?
Sozialamt Burgenlandkreis Antrag
Jobcenter Burgenlandkreis Antrag
Was ist drin im BuT speziell für den Sport?
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
im Bereich Kultur, Sport und Freizeit
bis 10 Euro monatlich im BWZ (in der Regel 6 Monate)
für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Vereinsmitgliedschaften, Freizeiten, Ferienfreizeiten