Bildung & Teilhabe

Jobcenter - Burgenlandkreis

Wer hat Anspruch?
Wenn Eltern oder Kinder

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder

  • Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) beziehen,

  • dann haben die Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Hinweis:

  • ALG II- und Sozialgeldempfänger sind dem Jobcenter untergeordnet

  • Sozialhilfe-, Wohngeld-, und Kinderzuschlagsempfänger sowie Leistungsempfänger nach AsylbLG finden ihre Ansprechpartner für Leistungen aus BuT auch im Jobcenter


Wer sind die Ansprechpartner?

 
Was ist drin im BuT speziell für den Sport?
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • im Bereich Kultur, Sport und Freizeit

  • bis 10 Euro monatlich im BWZ (in der Regel 6 Monate)

  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Vereinsmitgliedschaften, Freizeiten, Ferienfreizeiten