Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sportförderungen

Hinweise zu Förderungen


Förderung Kinder- und Jugendsport durch den Kreissportbund Burgenland

  • Anträge erhalten alle Vereine mit mehr als 10 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre

  • laut Bestandserhebung mit dem Info-Blatt im zweiten Quartal

  • die Zuwendungen sind ausschließlich für Aktivitäten im Nachwuchssport zu verwenden

  • keine Eigenmittel

  • die Abrechnung der erhaltenen Förderung erfolgt mit dem Verwendungsnachweis und Originalbelegen bis zum 31.12. an den Kreissportbund Burgenland

  • Verwendungsnachweis wird mit dem Info-Blatt im vierten Quartal nur den Vereinen zugeschickt, die einen Bewilligungsbescheid erhalten haben   

 

Förderung über die Stiftung der Sparkasse des Burgenlandkreises für Kultur
und Sport

  • Anträge können nur Sportvereine aus dem Gebiet des „alten“ Burgenlandkreises in den

  • Grenzen vor der Gebietsreform 2007 (Altkreise Naumburg, Nebra und Zeitz) stellen

  • Antragstellung bis zum 30. April oder 30. Oktober eines jeden Kalenderjahres an die  Stiftung

  • gefördert werden Projekte

  • Eigenmitteln erforderlich

 

Förderung des Vereinssports durch den Burgenlandkreis

  • Anträge sind bis zum 01. Dezember für das folgende Kalenderjahr an die Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt einzureichen.

  • gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Sportstättenbaumaßnahmen;

  • Kauf von Sportgeräten; Wettkampfkosten und Sportveranstaltungen

  • Eigenmitteln erforderlich

 

Förderung über das Lotto-Projekt „Sportgeräte in den Sportvereinen Sachsen-Anhalts“

  • Anträge erhalten alle Vereine mit dem Info-Blatt

  • Förderung nur für den Kauf von Sportgeräten

  • Eigenmitteln von mindestens 50 % der Gesamtkosten erforderlich

 

Pauschalförderung durch das Land Sachsen-Anhalt

  • Anträge können alle Vereine mit der Bestandserhebung zum 31. Dezember im Vereins-

    verwaltungsprogramm (LSB4Sports) stellen

  • gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Kauf von Sportgeräten und

  • Sportbekleidung; Organisation von Sportveranstaltungen; Startgebühren, Schiedsrichter-

  • kosten; Reisekosten (Reisekostenabrechnung, keine Tankbelege)

  • Verwendungsnachweis für die erhaltene Pauschalförderung erfolgt im Vereinsverwaltungs-

  • Programm (LSB4Sports) mit der Bestandserhebung zum 31. Dezember

 
Termine
 

Nächste Veranstaltungen:

30.11.2024 - Uhr

 

14.12.2024 - Uhr – Uhr

 

04.01.2025 - Uhr

 
 
 
Partner & Unterstützer
 

Förderer des Sports im Burgenlandkreis:

 

Lotto

 

 

       S-A

           

     BLK

Röder_neu TWN