Sportförderungen
Hinweise zu Förderungen
Förderung Kinder- und Jugendsport durch den Kreissportbund Burgenland
Anträge erhalten alle Vereine mit mehr als 10 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre
laut Bestandserhebung mit dem Info-Blatt im zweiten Quartal
die Zuwendungen sind ausschließlich für Aktivitäten im Nachwuchssport zu verwenden
keine Eigenmittel
die Abrechnung der erhaltenen Förderung erfolgt mit dem Verwendungsnachweis und Originalbelegen bis zum 31.12. an den Kreissportbund Burgenland
Verwendungsnachweis wird mit dem Info-Blatt im vierten Quartal nur den Vereinen zugeschickt, die einen Bewilligungsbescheid erhalten haben
Förderung über die Stiftung der Sparkasse des Burgenlandkreises für Kultur
und Sport
Anträge können nur Sportvereine aus dem Gebiet des „alten“ Burgenlandkreises in den
Grenzen vor der Gebietsreform 2007 (Altkreise Naumburg, Nebra und Zeitz) stellen
Antragstellung bis zum 30. April oder 30. Oktober eines jeden Kalenderjahres an die Stiftung
gefördert werden Projekte
Eigenmitteln erforderlich
Förderung des Vereinssports durch den Burgenlandkreis
Anträge sind bis zum 01. Dezember für das folgende Kalenderjahr an die Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt einzureichen.
gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Sportstättenbaumaßnahmen;
Kauf von Sportgeräten; Wettkampfkosten und Sportveranstaltungen
Eigenmitteln erforderlich
Förderung über das Lotto-Projekt „Sportgeräte in den Sportvereinen Sachsen-Anhalts“
Anträge erhalten alle Vereine mit dem Info-Blatt
Förderung nur für den Kauf von Sportgeräten
Eigenmitteln von mindestens 50 % der Gesamtkosten erforderlich
Pauschalförderung durch das Land Sachsen-Anhalt
Anträge können alle Vereine mit der Bestandserhebung zum 31. Dezember im Vereins-
verwaltungsprogramm (LSB4Sports) stellen
gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Kauf von Sportgeräten und
Sportbekleidung; Organisation von Sportveranstaltungen; Startgebühren, Schiedsrichter-
kosten; Reisekosten (Reisekostenabrechnung, keine Tankbelege)
Verwendungsnachweis für die erhaltene Pauschalförderung erfolgt im Vereinsverwaltungs-
Programm (LSB4Sports) mit der Bestandserhebung zum 31. Dezember